EUROPÄISCHE MITTELSTANDS BERATUNG & SERVICE GESELLSCHAFT e.V.
Wir leben Mittelstand !
 

 Beratung und Dienstleistungen für kleine mittelständische Unternehmen

Ziel der EMSG ist es, europäische kleine und mittelständische Unternehmen in Ihrer Entwicklung nachhaltig zu beraten und zu unterstützen. Die EMSG erreicht seine Ziele insbesondere durch  

  • Entwicklung von Dienstleistungen und Digitalisierungslösungen für kleine mittelständische Betriebe und Solo Selbstständige  
  • Auf- und Ausbau eines Beratungs- und Expertennetzwerkes  mit Fokus auf Praxisnähe und schneller Umsetzbarkeit
  • Vermittlung von Kompetenzen innerhalb der Vereinsmitglieder  unter Beachtung aller Fördermöglichkeiten
  • Entwicklung von exklusiven Schulungs- und Beratungsangeboten für Berater und Unternehmer zur Vermittlung von unternehmerisch essentiellem Wissen für das aktuelle Tagesgeschäft und die Veränderungen in der Zukunft


Informieren Sie sich hier über unser Angebot

Neuigkeiten

AnNeu
16.07.2020 17:11:12
Wir begrüßen neu in unserem EMSG- Berater Team Peggy Eberle.
Als selbstständige Beraterin, Vertriebs- und Verhaltenstrainerin und als Coach unterstützt sie Organisationen und Unternehmen,
Führungskräfte, Teams und auch Privatpersonen.

Bei ihr stehen Themen wie Restrukturierungen, Aufbau einer
wertschätzenden Kommunikationskultur im Unternehmen,
Teamentwicklung, Aufbau einer werteorientierten Führung,
passende Personalauswahl für Stellenbesetzung,
erfolgreiche Strategien im Verkauf bis hin zu Auflösen von
Denkblockaden im Mittelpunkt. Das gesamte portfolio und die Kontaktinformationen finden Sie unter: www.eberle-training.de

Bei Ihrer Arbeit legt sie großen Wert auf
partnerschaftliches Miteinander, auf Offenheit und Ehrlichkeit. Sie arbeitet ganzheitlich, indem Sie das gesamte System betrachtet Dabei sind Empathie, Individualität, Authentizität und Verbindlichkeit die Grundlagen ihrer Arbeit.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
An Kuy
08.06.2020 19:33:05
Kritik an Mehrwertsteuersenkung
Die Idee der Bundesregierung, die Wirtschaft durch eine bessere Kaufstimmung anzukurbeln, ist zweifellos gut und lobenswert. Aber ob die Rechnung wirklich funktioniert, scheint fraglich. Weil kein Unternehmen gezwungen ist, die gesparte Umsatzsteuer 1: 1 an Privatkunden weiterzugeben. Viele Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise finanziell belastet wurden, werden die Mehrwertsteuerermä­ßigung wahrscheinlich nutzen, um ihre Gewinnmargen zu erhöhen. Sie ändern einfach ihre Preise nicht und zahlen beim Finanzamt weniger Umsatzsteuer.
Privatkunden als Endverbraucher, welche die tatsächlichen Steuerzahler der Mehrwertsteuer sind, werden sehr genau untersuchen, welche Unternehmen die Mehrwertsteuerermä­ßigung am 1. Juli 2020 an ihre Kunden weitergeben und welche nicht. Um das Risiko zu vermeiden, dass Kunden zur Konkurrenz wechseln, sollten Sie vorausschauend überlegen, was am Ende des Tages am wertvollsten ist. Höhere Gewinnspanne oder mehr Aufträge aufgrund niedrigerer Preise?
Darüber hinaus sind sich die Ökonomen nicht sicher, ob der Kaufimpuls tatsächlich durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer funktioniert.
Vergleich mit bisherigen Erfahrungen
Die Ergebnisse der Forschung zu vergleichbaren Herausforderungen in anderen Ländern lassen nicht viel Hoffnung auf Erfolg für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer. In den 13 Monaten von Dezember 2008 bis Dezember 2009 senkte London die Steuern von 17,5% auf 15%.
Viele Studien in den darauffolgenden Jahren kamen zu dem Ergebnis, dass die Reduzierung in Bezug auf Preis und Auswirkungen auf die Verbraucher weitergegeben wurden. Die Preise sind dann wieder angestiegen. Eine Umsatzsteigerung von durchschnittlich 1 % konnte nachgewiesen werden.
MA Me
08.06.2020 19:30:41
FAQs zur Mehrwertsteuersenkung

Wie viel wird die Mehrwertsteuer reduziert?
Die in Zahlen ausgedrückte Reduzierung der Mehrwertsteuer aus dem Konjunkturprogramm bedeutet Folgendes: Der normale Mehrwertsteuersatz wird von derzeit 19% auf 16% und der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird von 7% bis 5% sinken.
Wann wird die Mehrwertsteuer reduziert?
Die Mehrwertsteuerermä­ßigung ist auf den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.
Wie lange dauert die Steuerermäßigung?
Bevor die Kürzung wirksam wird, wird schon diskutiert, ob die Rückkehr zu 19% am 1. Januar 2021 realistisch ist. Schließlich wird die Wirtschaftskrise bis dahin nicht vorbei sein. Die Wiedererhöhung der Mehrwertsteuer könnte die Wirtschaft am Anfang nächsten Jahres dämpfen.
Die Parteiführer der CDU und SPD schließen die Verlängerung der geplanten Mehrwertsteuerermä­ßigung über das Jahresende hinaus aus. Experten bezweifeln generell, dass es in der Coronakrise ein Problem der Massenkaufkraft gibt. Menschen sparen, weil sie sich um ihre Arbeit und ihre Zukunft sorgen. Es wäre daher besser, die Wirtschaft über die Unternehmen stärker zu unterstützen.
Umsatzsteuer gleich Mehrwertsteuer?
Es gibt keinen relevanten Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuer für Unternehmer. Zumindest in Deutschland bedeuten Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer die gleiche Art von Steuer. Aus deutscher Sicht ist der Begriff "Umsatzsteuer" richtig, da es ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG) gibt, aber kein "Mehrwertsteuergesetz".­ Der Begriff Mehrwertsteuer wird jedoch häufiger verwendet.

Wie hoch könnten die Einsparungen sein?
Je mehr Sie kaufen, desto mehr können Sie theoretisch sparen. Mit einer Flasche Saft für jetzt 99 Cent beträgt die Steuerermäßigung zwei Cent, mit einer Waschmaschine für 700 Euro sind es bereits 15 Euro. Wenn der Einzelhändler den Verkaufspreis unverändert lässt, erzielt er dadurch mehr Gewinn - wenn er ihn ändert, sparen die Verbraucher.
HaMül
09.04.2020 17:43:51
Digitalisierung - worauf sollten KMU in dieser Zeit besonders achten?
Liquidität:
Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation vollständig und ehrlich. Beseitigen Sie alle unnötigen Kosten und Investitionen, reduzieren Sie unnötige Kosten für manuelle Prozesse und konvertieren Sie diese in digitale oder sogar automatisierte Prozesse. Zunächst ist es wichtig, bereits gestartete Digitalisierungsprojekt­e nicht vollständig auszusetzen. Natürlich müssen viele Unternehmen jetzt genau prüfen, wo Kosten eingespart werden können, aber große und langfristige Digitalisierungsprojekt­e sind jetzt wichtiger denn je und sollten fortgesetzt werden. Es kann auch sinnvoll sein, die aktuelle Phase, in der das operative Geschäft geschlossen werden muss, für neue Digitalisierungsprojekt­e zu verwenden, die möglicherweise schon lange in der Schublade sind, aber immer wieder verschoben wurden. Natürlich ist es für Unternehmer auch sinnvoll, sich über die Möglichkeiten zur Unterstützung und Finanzierung von Digitalisierungsprojekt­en zu informieren, da es viele Möglichkeiten gibt, Zuschüsse dafür zu erhalten.
Kundenorientierung:
Gehen Sie aktiv auf Ihre Kunden zu und arbeiten Sie mit ihnen zusammen, um die besten digitalen Lösungen und Kommunikationskanäle zu finden. Der Druck kommt hauptsächlich von Kunden. Sogar diejenigen, die vor einem Monat sagten: "Ich brauche keine Online-Filiale." Jetzt beschweren sie sich, wenn Unternehmen digital schwer zu erreichen sind.
Kapazitäten und Mitarbeiter:
Analysieren Sie kritisch, ob und inwieweit Sie die Kapazität reduzieren können. Passen Sie die Planung Ihrer Mitarbeiter an und finden Sie angepasste Lösungen. Das Spektrum ist breit und reicht von Home Offices bis hin zu mobilen Büros. Warum sollten Sie Büroflächen bezahlen und verfügbar halten, wenn Mitarbeiter ihre Arbeit ganz oder teilweise im Home Office erledigen können?
An Kuy
26.02.2020 10:53:52
Mehrwertsteuer: Vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen

Der EU-Rat hat vereinfachte Mehrwertsteuervorschrif­ten für kleine Unternehmen verabschiedet. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu verringern.

Unternehmen haben Mehrwertsteuerpflichten­. Dies führt zu Verwaltungskosten, die für kleine Unternehmen proportional höher sind als für große Unternehmen. Das derzeitige Mehrwertsteuersystem sieht vor, dass nur inländische Unternehmen eine Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen beantragen können. Aufgrund der derzeit laufenden Reform können kleine Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten künftig eine ähnliche Befreiung von der Mehrwertsteuer erhalten.

Reduzieren Sie die Verwaltungskosten
Dank der aktualisierten Vorschriften ist die Befreiung auch besser gestaltet, wodurch die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuer gesenkt werden. Diese Gelegenheit wird auch genutzt, die freiwillige Einhaltung von Steuervorschriften zu fördern und so den Einkommensverlust aufgrund von Verstößen und Mehrwertsteuerbetrug zu verringern.

Neue jährliche Umsatzschwelle
Der Text besagt, dass kleine Unternehmen Anspruch auf eine vereinfachte Einhaltung der Mehrwertsteuer haben können, wenn ihr Jahresumsatz den vom Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert nicht überschreitet, der 85.000 EUR nicht überschreiten darf. Unter bestimmten Umständen können auch kleine Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, von der vereinfachten Regelung profitieren, sofern ihr Jahresumsatz in der gesamten EU 100.000 EUR nicht überschreitet.

Die neue Verordnung gilt ab dem 01.01.2025.


 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
LinkedIn